MELDEZETTEL
In Österreich gibt es eine Meldepflicht. Diese besagt, dass grundsätzlich jeder, der eine Wohnung bezieht, sich binnen 3 Tagen bei der zuständigen Behörde anmelden muss.
Die Anmeldung des Hauptwohnsitzes erfolgt beim zuständigen Meldeamt der Gemeinden oder in der Stadt Salzburg beim Magistrat. Im Download finden Sie einen beschreibbaren Meldezettel. Dieser ist in der Stadt Salzburg mit der Originalunterschrift des Vermieters zu unterfertigen.
Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschrift ist wichtig, da sie nicht nur dazu dient, gesetzlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch für eine klare und ordnungsgemäße Verwaltung der Meldeunterlagen sorgt.